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BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2a BKKG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kindergeld Nebeneinkünfte
Verfahrensgang
- LSG Niedersachsen, 28.08.1990 - L 3 Kg 18/89
- BSG, 16.01.1991 - 10 BKg 18/90
- BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2012
- FamRZ 1992, 407
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht
Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91
a) Die angegriffenen Entscheidungen und die gesetzliche Regelung des § 2 Abs. 2 a BKGG verstoßen nicht gegen die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen aus dem Jahre 1970 zur sogenannten Heiratsklausel aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 28, 324 ; 29, 1; 29, 57; 29, 71).Das Bundesverfassungsgericht hat in diesen Entscheidungen (zu § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG i.d.F. vom 14. April 1964 vgl. BVerfGE 29, 71 ) nicht jede Art von unterschiedlicher Behandlung verheirateter und unverheirateter Kinder ausgeschlossen, sondern jeweils nur den an die Heirat geknüpften generellen Ausschluß der entsprechenden Leistungen oder Vergünstigungen als mit dem Grundgesetz unvereinbar angesehen.
Im Beschluß zu § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG i.d.F. vom 14. April 1964 (BVerfGE 29, 71 [82] unter Hinweis auf BVerfGE 28, 324 [361]) hat es darüber hinaus eine nach der Leistungsfähigkeit des Ehegatten differenzierende Heiratsklausel als Alternative zu der - mit dem Grundgesetz unvereinbaren - absoluten Heiratsklausel angesehen und in diesem Zusammenhang auf andere kindergeldrechtliche Regelungen verwiesen, die auf das Merkmal "überwiegend unterhalten" abstellen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 , § 3 Abs. 3 Satz 2 BKGG i.d.F. vom 14. April 1964).
- BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Heiratswegfallklausel
Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91
a) Die angegriffenen Entscheidungen und die gesetzliche Regelung des § 2 Abs. 2 a BKGG verstoßen nicht gegen die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen aus dem Jahre 1970 zur sogenannten Heiratsklausel aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 28, 324 ; 29, 1; 29, 57; 29, 71).Im Beschluß zu § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG i.d.F. vom 14. April 1964 (BVerfGE 29, 71 [82] unter Hinweis auf BVerfGE 28, 324 [361]) hat es darüber hinaus eine nach der Leistungsfähigkeit des Ehegatten differenzierende Heiratsklausel als Alternative zu der - mit dem Grundgesetz unvereinbaren - absoluten Heiratsklausel angesehen und in diesem Zusammenhang auf andere kindergeldrechtliche Regelungen verwiesen, die auf das Merkmal "überwiegend unterhalten" abstellen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 , § 3 Abs. 3 Satz 2 BKGG i.d.F. vom 14. April 1964).
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91
Dagegen, daß es diesem Vorbringen aber in der Sache nicht gefolgt ist, bietet Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz (vgl. BVerfGE 75, 369 [381]).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91
Die Vernachlässigung der Nebeneinkünfte liegt insoweit im Rahmen einer verfassungsrechtlich zulässigen Typisierung bei der Regelung von Massenerscheinungen (vgl. BVerfGE 82, 60 [101 f.] m.w.N.). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91
Daß die Gerichte bei der Prüfung des überwiegenden Unterhalts auf die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung und nicht auf den tatsächlich geleisteten Unterhalt abgestellt und der Berechnung die Vorschriften des BGB und nicht die des BAföG zugrunde gelegt haben, liegt im Bereich der Auslegung und Anwendung einfachen (Kindergeld-)Rechts und ist damit der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]). - BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvL 14/66
Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 8 LBesG 1965 Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91
a) Die angegriffenen Entscheidungen und die gesetzliche Regelung des § 2 Abs. 2 a BKGG verstoßen nicht gegen die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen aus dem Jahre 1970 zur sogenannten Heiratsklausel aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 28, 324 ; 29, 1; 29, 57; 29, 71). - BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Renten- und Versorgungsrecht
Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91
a) Die angegriffenen Entscheidungen und die gesetzliche Regelung des § 2 Abs. 2 a BKGG verstoßen nicht gegen die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen aus dem Jahre 1970 zur sogenannten Heiratsklausel aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 28, 324 ; 29, 1; 29, 57; 29, 71).
- BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 5/93
Verheiratetes Kind - Kindergeld - Unterhalt
Die Auslegung des § 2 Abs. 2a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) durch das Landessozialgericht (LSG) verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG und mißachte die in den Entscheidungen - des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur sog. Heiratsklausel aufgestellten Grundsätze (BVerfG NJW 1970, 1675 ff und NJW 1992, 2012).Im übrigen sei die Verfassungskonformität durch den Beschluß des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 14. Januar 1992 (BVerfG NJW 1992, 2012 ff) ausdrücklich - festgestellt worden.
Die Beklagte kann sich für ihre Rechtsauffassung auch nicht auf den Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 14. Januar 1992 (SozR 3-5870 § 2 Nr. 18) berufen.
- BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 14/93
Anspruch auf Kindergeld/ Ausbildungskindergeld - Aufhebung eines Verwaltungsakts …
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. Januar 1991 (BVerfG SozR 3-5870 § 2 Nr. 18) könne es zu einem Wegfall der Kindergeldberechtigung nur kommen, wenn der vorrangig unterhaltsverpflichtete Ehegatte des Kindes soweit leistungsfähig sei, daß er von dem Unterhaltsbedarf, der nach der Anrechnung der Nebeneinkünfte des Kindes verbleibe, zumindest die Hälfte tragen könne.Die Beklagte kann sich für ihre Rechtsauffassung auch nicht auf den Kammerbeschluß des BVerfG vom 14. Januar 1992 (SozR 3-5870 § 2 Nr. 18) berufen.
Außerdem handelt es sich bei § 2 Abs. 2 Satz 2 BKGG um eine pauschale Grenze (BVerfG SozR 3-5870 § 2 Nr. 18), die für § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG gilt.
- BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93
Unterhalt - Kindergeldberechtigter - Ehegatte - Selbstbehalt
Das BVerfG habe mit Beschluß vom 14. Januar 1992 (NJW 1992, 2012) festgestellt, daß die unterschiedliche Berücksichtigung von eigenem Einkommen bei verheirateten und nichtverheirateten Kindern bei Anwendung des § 2 Abs. 2a BKGG mit Art. 3 Grundgesetz (GG) vereinbar sei.Die Beklagte kann sich für ihre Rechtsauffassung auch nicht auf den Kammerbeschluß des BVerfG vom 14. Januar 1992 (SozR 3-5870 § 2 Nr. 18) berufen.
- BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93 Das BVerfG habe mit Beschluß vom 14. Januar 1992 (NJW 1992, 2012 ) festgestellt, daß die unterschiedliche Berücksichtigung von eigenem Einkommen bei verheirateten und nichtverheirateten Kindern bei Anwendung des § 2 Abs. 2a BKGG mit Art. 3 Grundgesetz ( GG ) vereinbar sei.
Die Beklagte kann sich für ihre Rechtsauffassung auch nicht auf den Kammerbeschluß des BVerfG vom 14. Januar 1992 (SozR 3-5870 § 2 Nr. 18) berufen.
- OLG Braunschweig, 30.04.1998 - 7 W 9/98
Erfolgsaussicht der Klage als Voraussetzung für eine Prozeßkostenhilfebewilligung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1980, 664; 1992, 408 [BVerfG 14.01.1992 - 1 BvR 289/91] ; 1993, 939; NJW-RR 1996, 1473 [BGH 08.07.1996 - II ZR 193/95] und FamRZ 1997, 1533 [BGH 25.09.1997 - II ZR 269/96] = NJW 1997, 3371), der der Senat folgt, sind Leistungen des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an den anderen Partner oder für ihn grundsätzlich nicht zu erstatten oder auszugleichen, weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht als Rechtsgemeinschaft angesehen werden kann und es deshalb an einer Rechtsgrundlage für solche Ansprüche fehlt, soweit die Beteiligten nicht eine besondere Regelung getroffen haben.